Kirchenvorstand

Verantwortlich für Finanzen und Verwaltung

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten, zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Er ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

    • Feststellung des Haushaltplanes
    • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
    • Führung des Vermögensverzeichnisses
    • Wahl des Rendanten (falls nicht vom Bischof bestimmt)

    Der Kirchenvorstand muss zustimmen, wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, ein Grundstück verkauft oder eine Person eingestellt werden soll.

    Als gewähltes Gremium ist der Kirchenvorstand ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien.

    Dem zuletzt im Jahr 2022 bestimmten Kirchenvorstand gehören zehn gewählte Vertreter an. Dazu kommt noch Pfarrer Matthias Kaminski, der als leitender Pfarrer natürliches Mitglied des Kirchenvorstandes und gleichzeitig auch dessen Vorsitzender ist. 

    Ansprechpartner ist der stellvertretende Vorsitzende Dr. Matthias Diederich.

    Alle Mitglieder (Stand 2023)

    • Pfarrer Matthias Kaminski
    • Dr. Matthias Diederich
    • Rüdiger Heine
    • Gregor Bringmann
    • Hans-Helmut Jacobi
    • Niklas Ercan
    • Margret Kaiser
    • Hans-Joachim Strüder
    • Martina Bason
    • Monika Bierbaum
    • Burkhard Schmidt

    Dr. Matthias Diederich ist der stellvertretende Vorsitzende und Ansprechpartner des Kirchenvorstandes